Steuern auf ETFs in Deutschland: einfacher, als Sie denken

2026-05-28

Kurz gefasst: Wenn Sie über einen deutschen Broker in ETFs investieren, werden die Steuern fast immer automatisch einbehalten und abgeführt – Sie müssen selbst nichts berechnen. Und viele Einsteiger zahlen dank des Sparerpauschbetrags in den ersten Jahren überhaupt keine Steuern. Im Folgenden erklären wir in einfachen Worten, um welche Steuern es sich handelt, wie der Freibetrag funktioniert und was Sie jetzt gleich tun sollten, um nicht zu viel zu zahlen.

Die gute Nachricht gleich zu Beginn

Steuern – ein Wort, bei dem es Einsteigern kalt den Rücken hinunterläuft. Doch in Deutschland ist das System gegenüber ETF-Anlegern erstaunlich freundlich gestaltet. Zwei Dinge sollten Sie sofort wissen:

Erstens: Fast alles erledigt der Broker für Sie. Wenn Sie ein Depot bei einem deutschen Broker führen, berechnet, behält und führt dieser die Steuer auf Gewinne und Dividenden selbst an das Finanzamt ab. Sie müssen nichts in die Steuererklärung eintragen – das Geld kommt bereits „netto" bei Ihnen an.

Fragen zu Steuern und Grundlagen?

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Zweitens: Es gibt einen Freibetrag – bis zu 1.000 Euro Gewinn pro Jahr bleiben gänzlich steuerfrei (dazu unten ausführlich). Für Einsteiger mit einem kleinen Portfolio bedeutet das oft: null Steuern.

Schauen wir uns also ganz ohne Panik an, wie das alles funktioniert.

Welche Steuern auf ETFs es überhaupt gibt

Im Grunde werden Ihre Erträge aus ETFs besteuert, und Erträge gibt es in drei Varianten:

Gewinn beim Verkauf. Sie haben einen ETF für 10.000 € gekauft und für 13.000 € verkauft – besteuert werden die 3.000 € Gewinn.

Dividenden (Ausschüttungen). Wenn Ihr ETF ausschüttend ist (Dividenden auf das Konto auszahlt), werden diese Ausschüttungen im Moment des Erhalts besteuert.

Vorabpauschale – eine besondere vorgezogene Abgabe für thesaurierende ETFs. Das klingt einschüchternd, ist für die meisten Einsteiger in der Praxis jedoch gleich null. Wir behandeln sie weiter unten gesondert – es ist der Teil, der am meisten Angst macht, und das völlig zu Unrecht.

Der Steuersatz auf all diese Erträge ist derselbe – die sogenannte Abgeltungsteuer (Steuer auf Kapitalerträge): 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, was zusammen 26,375 % ergibt. Wenn Sie Kirchensteuer zahlen (8–9 % – allerdings nicht vom Gewinn, sondern von der Steuerschuld), steigt der Gesamtsatz auf etwa 28 %. Das klingt nach viel – doch gleich werden Sie sehen, warum Sie in Wirklichkeit deutlich weniger zahlen.

Ihr wichtigstes Werkzeug: der Freibetrag (Sparerpauschbetrag)

Das ist das Wichtigste in diesem Artikel, deshalb der Reihe nach.

Jeder Mensch in Deutschland hat Anspruch auf 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung 2.000 Euro). Das nennt sich Sparerpauschbetrag.

Doch es gibt einen Haken, durch den viele ganz ohne Not Geld verlieren: Damit dieser Freibetrag automatisch greift, müssen Sie Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Das ist ein einfaches Formular, das sich bei den meisten Brokern online mit wenigen Klicks ausfüllen lässt. Ohne ihn behält der Broker die Steuer schon ab dem ersten Euro Gewinn ein, und zurückholen müssen Sie sie dann über die jährliche Steuererklärung – ein unnötiger Aufwand.

Das sollten Sie tun: Sobald Sie ein Depot eröffnet haben, richten Sie gleich einen Freistellungsauftrag über 1.000 € ein (oder über den Betrag, den Sie für sinnvoll halten). Bei mehreren Depots lässt sich der Freibetrag aufteilen, insgesamt jedoch höchstens 1.000 € pro Person.

Praktisch bedeutet das: Solange Ihr jährlicher Gewinn aus ETFs 1.000 € nicht übersteigt, zahlen Sie bei erteiltem Freistellungsauftrag überhaupt keine Steuer.

Warum der tatsächliche Steuersatz unter den erschreckenden 26 % liegt

Noch eine erfreuliche Besonderheit, speziell für Fonds mit Aktien. Für Aktien-ETFs (bei denen der Aktienanteil über 51 % liegt – und das sind praktisch alle beliebten Index-ETFs wie MSCI World oder FTSE All-World) gilt die sogenannte Teilfreistellung – eine teilweise Befreiung: 30 % der Erträge sind automatisch steuerfrei.

Was das in der Praxis bedeutet: Die Steuer von 26,375 % wird nicht auf den gesamten Gewinn erhoben, sondern nur auf 70 % davon. Der effektive Steuersatz liegt damit bei etwa 18,5 % statt 26,375 %. Der Broker wendet das selbst an – Sie müssen nichts berechnen.

Die Vorabpauschale – das, was zu Unrecht Angst macht

Hier ist nun der Teil, bei dem Einsteiger nach der Lektüre von Foren am meisten ins Schwitzen geraten. Schauen wir ihn uns in Ruhe an.

Wenn ein ETF thesaurierend ist (also keine Dividenden auszahlt, sondern sie innerhalb des Fonds wieder anlegt), steht der Staat vor der Frage: Wie besteuert man einen Ertrag, den der Anleger gar nicht ausgezahlt bekommen hat? Die Antwort lautet Vorabpauschale: eine kleine jährliche „vorgezogene" Steuer, die gewissermaßen sagt „der Fonds ist im Lauf des Jahres gewachsen, lasst uns einen minimalen rechnerischen Teil dieses Wachstums vorab besteuern".

Wichtige Fakten, die die Sorge nehmen:

Es handelt sich nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern um eine Vorauszahlung. Alles, was Sie über die Vorabpauschale gezahlt haben, wird beim späteren Verkauf angerechnet – eine Doppelbesteuerung gibt es nicht.

Der Broker erledigt alles selbst. Er berechnet sie und bucht sie im Januar automatisch von Ihrem Verrechnungskonto ab. Sie müssen lediglich darauf achten, dass zu Jahresbeginn Geld auf dem Konto ist.

In einem Verlustjahr fällt sie auf null. Ist der Fonds im Lauf des Jahres nicht gewachsen, wird gar keine Vorabpauschale erhoben.

Für die meisten Einsteiger wird sie durch den Freibetrag abgedeckt. Die Vorabpauschale fällt in der Regel gering aus, und ein erteilter Freistellungsauftrag über 1.000 € deckt sie für ein Portfolio von etwa bis zu 60.000 € in Aktien-ETFs ab. Für einen typischen Einsteiger ist die Vorabpauschale in der Praxis also gleich null.

Der Basiszins für die Berechnung beträgt für 2026 3,2 %. Diese Formel müssen Sie jedoch nicht kennen: Wichtig ist, dass der Broker selbst rechnet und Sie bei erteiltem Freibetrag höchstwahrscheinlich nichts zahlen.

Thesaurierend oder ausschüttend – was ist steuerlich günstiger?

Eine sehr häufige Einsteigerfrage. Die kurze Antwort: steuerlich gesehen – fast kein Unterschied.

Vor der Steuerreform 2018 brachten thesaurierende ETFs einen spürbaren steuerlichen Vorteil. Nach der Reform (und der Einführung eben jener Vorabpauschale) ist der Unterschied praktisch verschwunden. Thesaurierende werden über die Vorabpauschale besteuert, ausschüttende im Moment der Dividendenausschüttung, doch die Gesamtbelastung ist vergleichbar.

Die Wahl zwischen beiden sollten Sie deshalb nicht wegen der Steuern, sondern aus Bequemlichkeit treffen: Thesaurierende sind praktischer für langfristiges automatisches Wachstum (alles wird von selbst wieder angelegt), ausschüttende, wenn Sie regelmäßige Auszahlungen auf das Konto angenehm finden oder benötigen. Ein netter kleiner Kniff: Wenn Sie einen ausschüttenden ETF haben und die Ausschüttungen innerhalb des Freibetrags von 1.000 € bleiben, kommen diese Dividenden steuerfrei bei Ihnen an.

Was Sie jetzt gleich tun sollten: eine kurze Checkliste

  1. Richten Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Broker über 1.000 € ein (2.000 € für Ehepaare). Ein paar Klicks online – und der Freibetrag beginnt automatisch zu wirken.
  2. Geraten Sie wegen der Vorabpauschale nicht in Panik. Für ein Einsteigerportfolio ist sie meist null, und der Broker berechnet alles selbst. Halten Sie zu Jahresbeginn einfach etwas Geld auf dem Verrechnungskonto bereit.
  3. Wählen Sie thesaurierend/ausschüttend nach Bequemlichkeit, nicht nach Steuern – der Unterschied ist gering.
  4. Prüfen Sie das Domizil des Fonds. ETFs aus Irland oder Luxemburg sind in Deutschland steuerlich transparent und werden einheitlich behandelt (mehr dazu in unserem Artikel über UCITS).
  5. Bei einem deutschen Broker ist in der Regel keine Steuererklärung nötig – die Steuer wird automatisch einbehalten. Haben Sie jedoch einen ausländischen Broker oder eine besondere Situation, sollten Sie sich mit einem Steuerberater abstimmen.

Fazit

Das deutsche Steuersystem für ETFs wirkt nur in der Beschreibung beängstigend. In der Praxis gilt: Der Broker rechnet und zahlt für Sie, der Freibetrag von 1.000 € reduziert die Steuer in den ersten Jahren oft auf null, Aktien-ETFs erhalten einen Abschlag von 30 %, und die gefürchtete Vorabpauschale ist für Einsteiger meist gleich null. Eine einzige Handlung – das Einrichten eines Freistellungsauftrags – erledigt 90 % der Angelegenheit. Der Rest geschieht automatisch.

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Dies ist ein Bildungsmaterial und keine Steuer- oder Finanzberatung. Steuerregeln hängen von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem steuerlichen Wohnsitzland ab und ändern sich im Laufe der Zeit. Lassen Sie sich zu konkreten steuerlichen Fragen unbedingt von einem lizenzierten Steuerberater beraten.