Gold-ETF oder Gold-ETC? Warum es den echten Gold-ETF nicht gibt — und wie Sie Steuern sparen

2026-08-11

Dieser Artikel richtet sich an Anleger in Deutschland — Steuerregeln und Broker-Beispiele gelten entsprechend.

Sie suchen einen Gold-ETF — und stoßen überall nur auf Gold-ETCs? Das ist kein Zufall und kein Fehler. Einen echten Gold-ETF können Sie in Deutschland gar nicht kaufen. Warum das so ist, worin der Unterschied liegt und warum ausgerechnet diese Unterscheidung über Ihre Steuer entscheidet, erklären wir hier — in einfacher Sprache, ohne Verkaufsabsicht.

Warum es keinen echten Gold-ETF gibt

Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist in Europa an die sogenannten UCITS-Regeln gebunden. Eine dieser Regeln verlangt Streuung: Ein Fonds darf nicht sein gesamtes Vermögen in einen einzigen Wert stecken. Gold ist aber genau das — ein einziger Rohstoff. Deshalb darf es in der EU keinen Fonds geben, der nur aus Gold besteht. Ein „Gold-ETF" im wörtlichen Sinne ist rechtlich unmöglich.

Was es stattdessen gibt, ist der Gold-ETC (Exchange Traded Commodity). Er sieht an der Börse aus wie ein ETF, wird genauso gehandelt und bildet den Goldpreis ab — ist aber rechtlich etwas anderes. Genau dieser Unterschied ist der Kern dieses Artikels.

ETF und ETC — der entscheidende Unterschied

Der Unterschied klingt technisch, hat aber zwei sehr konkrete Folgen für Sie: bei der Sicherheit und bei der Steuer.

Ein ETF ist rechtlich Sondervermögen. Das bedeutet: Geht der Anbieter pleite, gehört das Fondsvermögen weiterhin Ihnen und ist vor den Gläubigern geschützt. (Mehr dazu, warum ETFs so konstruiert sicher sind, lesen Sie in Wie sicher ist Ihr Geld im ETF?)

Ein ETC ist dagegen eine Inhaberschuldverschreibung — im Grunde ein Schuldversprechen des Herausgebers. Es ist kein Sondervermögen. Das klingt zunächst nach mehr Risiko, und rechtlich stimmt das auch: Sie tragen ein Emittentenrisiko. In der Praxis mildern seriöse Anbieter das ab, indem der ETC physisch mit echtem Gold besichert ist, das in Tresoren lagert und regelmäßig geprüft wird. Trotzdem gilt: Der automatische Insolvenzschutz eines ETF greift beim ETC nicht in gleicher Weise.

Der Steuervorteil — das ist der eigentliche Grund

Jetzt kommt der Teil, den viele übersehen — und der bares Geld wert ist.

Bei normalen Aktien, Aktien-ETFs oder auch bei schweizerischen Gold-ETFs zahlen Sie auf Ihre Kursgewinne die Abgeltungsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen rund 26,375 % (mit Kirchensteuer etwas mehr).

Bei einem Gold-ETC mit physischem Auslieferungsanspruch ist das anders. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein solcher ETC steuerlich wie physisches Gold behandelt wird (grundlegend für Xetra-Gold: Urteile VIII R 4/15 und VIII R 35/14 vom 12. Mai 2015; später auf vergleichbare Produkte ausgeweitet). Das Bundesfinanzministerium hat das durch Erlasse bestätigt.

Die Folge: Wenn Sie den Gold-ETC länger als ein Jahr halten, sind Ihre Kursgewinne beim Verkauf steuerfrei. Keine Abgeltungsteuer. Bei einem Kursgewinn von mehreren Tausend Euro ist das ein spürbarer Unterschied.

Die Bedingung ist wichtig: steuerfrei sind nur ETCs, die einen grammgenauen Anspruch auf Auslieferung des physischen Goldes verbriefen. ETCs ohne diesen Lieferanspruch — und auch schweizerische Gold-ETFs — unterliegen dagegen der normalen Abgeltungsteuer. Auf genau dieses Merkmal sollten Sie beim Kauf achten.

Ein Hinweis zur Vollständigkeit: Verkaufen Sie innerhalb des ersten Jahres, ist der Gewinn steuerpflichtig — hier gilt eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte (Stand 2026: 1.000 € pro Jahr).

Welche Gold-ETCs erfüllen das?

Zu den in Deutschland beliebten ETCs mit Auslieferungsanspruch zählen unter anderem:

  • Xetra-Gold (WKN A0S9GB) — der größte deutsche Gold-ETC, herausgegeben von der Deutsche Börse Commodities. Auslieferung ab 1 Gramm möglich. Achtung: Viele Depotbanken berechnen hier eine jährliche Verwahrgebühr (oft rund 0,36 %).
  • EUWAX Gold II (WKN EWG2LD) — von einer Tochter der Börse Stuttgart, ebenfalls mit Lieferanspruch und häufig ohne zusätzliche Verwahrkosten.

Diese Liste ist kein Kaufvorschlag, sondern nur eine Orientierung, welche Produkte das steuerlich entscheidende Merkmal erfüllen. Prüfen Sie vor dem Kauf immer die aktuellen Konditionen und den Auslieferungsanspruch direkt beim Anbieter.

Wie viel Gold gehört ins Depot?

Hier eine ehrliche Einordnung, die in vielen Werbetexten fehlt: Gold ist ein Stabilisator, kein Wachstumswert. Über lange Zeiträume hat Gold deutlich weniger Rendite gebracht als ein breit gestreutes Aktien-Portfolio — teils nicht einmal die Hälfte. Sein Nutzen liegt woanders: Gold schwankt oft anders als Aktien und kann die Ausschläge eines Portfolios abmildern, besonders in Krisenzeiten.

Deshalb lautet eine verbreitete Faustregel: nicht mehr als etwa 10 % des Vermögens in Gold. Als Beimischung zur Absicherung sinnvoll — als Hauptbaustein für den Vermögensaufbau eher nicht.

Kurz zusammengefasst

  • Einen echten Gold-ETF gibt es in Deutschland nicht — die UCITS-Regeln verbieten Fonds aus einem einzigen Rohstoff.
  • Was Sie kaufen können, ist ein Gold-ETC. Er bildet den Goldpreis ab, ist aber eine Schuldverschreibung, kein Sondervermögen — also mit Emittentenrisiko, meist physisch mit Gold besichert.
  • Der große Vorteil: Bei einem ETC mit Auslieferungsanspruch sind Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei — anders als bei Aktien-ETFs oder schweizerischen Gold-ETFs.
  • Gold ist Beimischung, nicht Motor: als grobe Orientierung höchstens rund 10 % des Portfolios.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Steuer- oder Anlageberatung. Steuerliche Regeln hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können sich ändern. Für konkrete steuerliche Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Anlageberatung. Rechenbeispiele sind Illustrationen bei angenommenen Renditen, keine Prognosen. Vergangene Wertentwicklungen garantieren keine zukünftigen Ergebnisse.